DATENSCHUTZPOLITIK

Die Geschäftsleitung / der Vorstand von EIGENTUM MALLORCA (im Folgenden "der für die Verarbeitung Verantwortliche") übernimmt die maximale Verantwortung und Verpflichtung für die Erstellung, Umsetzung und Pflege dieser Datenschutzrichtlinie und gewährleistet die kontinuierliche Verbesserung des für die Verarbeitung Verantwortlichen mit dem Ziel, hervorragende Leistungen in Bezug auf die Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zu erzielen, vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119/1 vom 04.05.2016) sowie die spanischen Datenschutzvorschriften (Organgesetz, spezifische sektorale Rechtsvorschriften und deren Durchführungsbestimmungen).

Wer sind wir?

Die Datenschutzpolitik von EIGENTUM MALLORCA basiert auf dem Prinzip der proaktiven Verantwortung, wonach der für die Datenverarbeitung Verantwortliche für die Einhaltung des regulatorischen und rechtlichen Rahmens, der diese Politik regelt, verantwortlich ist und dies gegenüber den zuständigen Kontrollbehörden nachweisen kann.

Der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt in dieser Hinsicht den folgenden Grundsätzen, die allen seinen Mitarbeitern bei der Verarbeitung personenbezogener Daten als Leitfaden und Bezugsrahmen dienen sollen:

  1. Datenschutz durch Technik: Der für die Verarbeitung Verantwortliche ergreift sowohl bei der Festlegung der Mittel für die Verarbeitung als auch bei der Verarbeitung selbst geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, wie z. B. Pseudonymisierung, die darauf abzielen, die Datenschutzgrundsätze, wie z. B. Datenminimierung, wirksam umzusetzen und die erforderlichen Garantien in die Verarbeitung zu integrieren.
  2. Datenschutz durch Voreinstellungen: Der für die Verarbeitung Verantwortliche ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um sicherzustellen, dass standardmäßig nur personenbezogene Daten verarbeitet werden, die für jeden der spezifischen Zwecke der Verarbeitung erforderlich sind.
  3. Datenschutz im Lebenszyklus von Informationen: Die Maßnahmen, die den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten, gelten für den gesamten Lebenszyklus von Informationen.
  4. Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben und Transparenz: Personenbezogene Daten müssen rechtmäßig, nach Treu und Glauben und in transparenter Weise gegenüber der betroffenen Person verarbeitet werden.
  5. Zweckbindung: Personenbezogene Daten sind für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke zu erheben und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden.
  6. Datenminimierung: Personenbezogene Daten müssen dem Zweck entsprechen, für den sie verarbeitet werden, dafür erheblich sein und sich auf das beschränken, was für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist.
  7. Richtigkeit: Personenbezogene Daten müssen sachlich richtig sein und, soweit erforderlich, auf den neuesten Stand gebracht werden; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden.
  8. Beschränkung der Aufbewahrung: Personenbezogene Daten werden so lange, wie es für die Erreichung der Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist, in einer Form gespeichert, die die Identifizierung der betroffenen Person ermöglicht.
  9. Integrität und Vertraulichkeit: Personenbezogene Daten sind so zu verarbeiten, dass eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet ist, einschließlich des Schutzes vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Beschädigung, indem geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen getroffen werden.
  10. Information und Schulung: Einer der Schlüssel zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten ist die Schulung und Information des mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befassten Personals. Während des gesamten Lebenszyklus der Informationen werden alle Mitarbeiter, die Zugang zu den Daten haben, entsprechend geschult und über ihre Pflichten in Bezug auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen informiert.

Die Datenschutzpolitik von EIGENTUM MALLORCA wird allen Mitarbeitern des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen mitgeteilt und allen interessierten Parteien zur Verfügung gestellt.

Folglich bezieht diese Datenschutzpolitik das gesamte Personal des für die Verarbeitung Verantwortlichen ein, das sie kennen und akzeptieren muss, indem es sie als seine eigene betrachtet, wobei jedes Mitglied dafür verantwortlich ist, sie anzuwenden und die für seine Tätigkeit geltenden Datenschutzbestimmungen zu überprüfen sowie die Verbesserungsmöglichkeiten zu ermitteln und bereitzustellen, die es für angemessen hält, um eine hervorragende Einhaltung der Vorschriften zu erreichen.

Diese Politik wird von der Geschäftsleitung / dem Verwaltungsrat von EIGENTUM MALLORCA so oft wie nötig überprüft, um sie jederzeit an die geltenden Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten anzupassen.

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